Heilpraktiker Psychotherapie Prüfungsvorbereitung: Dokumentationspflicht

Dokumentationspflicht als HP Psychotherapie

Inhalt

Für Dich als Heilpraktiker Psychotherapie ist es wichtig, dass Du für jeden Patienten bzw. Klienten eine Akte führst. In diese Akte machst Du laufende Aufzeichnungen über den Behandlungsfortgang. Dies erleichtert Dir die strukturierte Vorgehensweise zur Sicherung des Behandlungserfolges. Dazu ist sie die schriftliche Darlegung Deiner fachgemäßen Behandlung. Im Rahmen der Dokumentationspflicht gehören zur vollständigen Aufzeichung aber auch Befunde, zum Beispiel von Ärzten, Kollegen oder Testergebnisse.

Dokumentationspflicht als Heilpraktiker Psychotherapie: Was ist zu beachten?

Wichtig ist, dass Du nachgehende Änderungen an der Dokumentation als solche kenntlich machst. In einem Rechtsstreit bzw. in einem Rechtsfall sind Deine Aufzeichungen der Beweis für die fachgerechte Durchführung Deiner Arbeit als Heilpraktiker Psychotherapie. Beachten solltest Du außerdem, dass Deine Dokumentation nicht für andere zugänglich aufbewahrt wird (z.B. durch die Lagerung in einem abschließbaren Aktenschrank). Des weiteren ist die gesetzliche Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren zu beachten.

Die rechtlichen Ausführungen auf dieser Seite sind Informationen für Teilnehmer der Ausbildung Heilpraktiker Psychotherapie, ersetzen keine Rechtsberatung und sind auch nicht als solche gedacht.

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