Heilpraktiker Psychotherapie Prüfungsvorbereitung: Aufklärungspflicht

Die Aufklärungspflicht in der HP Psychotherapie Ausbildung

Inhalt

Was kostet eine Therapiesitzung in Deiner Praxis als Heilpraktiker für Psychotherapie? Wie hoch werden voraussichtlich die Behandlungskosten sein? Gibt es eine Prognose hinsichtlich der Dauer der Psychotherapie? Allein aus diesen Fragen wird deutlich, dass Du Deinen Patienten über wichtige Sachverhalte aufklären musst. Ein schriftlicher Behandlungsvertrag legt diese und weitere Informationen für Deinen Patienten nachvollziehbar dar.

Ein Hinweis in einem schriftlichen Behandlungsvertrag kann auch die Aufklärung über die Arbeit einer „Privatpraxis“ sein (Klient ist Selbstzahler, eine mögliche Kostenerstattung über Beihilfestellen, private Krankenversicherung oder ähnlichem ist von diesem selbst in Erfahrung zu bringen). Dies kann noch einmal deutlich machen, dass Deine Arbeit als HP Psych. nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) abgerechnet werden kann. Bist Du in einem bestimmten Therapieverfahren ausgebildet? Auch hierüber kannst Du Deinen Patienten informieren, sofern diese Aufklärung für ihn wichtig und sinnvoll ist.

Aufklärungspflicht als Heilpraktiker Psychotherapie: Wie kann der Patient die Therapie aktiv unterstützen?

Neben vielen organisatorischen Dingen solltest Du den Patienten außerdem darin aufklären, wie dieser die gemeinsame therapeutische Arbeit unterstützen kann (zum Beispiel mit therapeutischen Hausaufgaben). Er muss also selbst aktiv zum Gelingen der Therapie bzw. zur Erreichung des Behandlungszieles mitarbeiten.

Die rechtlichen Ausführungen auf dieser Seite sind Informationen für Teilnehmer der Ausbildung Heilpraktiker Psychotherapie, ersetzen keine Rechtsberatung und sind auch nicht als solche gedacht.

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