In Deine Praxis kommen Menschen mit ihren Sorgen, Ängsten und Nöten. Vielleicht sind sie sogar in einer Art Krisensituation und beschreiben einen hohen Leidensdruck. Die Vertraulichkeit in Form der Schweigepflicht bzw. Verschwiegenheitspflicht ist daher für Dich als Heilpraktiker für Psychotherapie neben Deiner therapeutischen Ausbildung und Selbsterfahrung Dein höchstes Gut.
Unterliegen Heilpraktiker Psychotherapie der gleichen Schweigepflicht wie Ärzte?
Grundsätzlich unterliegt der Heilpraktiker Psychotherapie der gleichen Geheimhaltungspflicht wie Ärzte. Dies können Informationen sein, die Dir der Patient während der Behandlung mitteilt. Der Heilpraktiker untersteht allerdings nicht der strafrechtlichen Verschwiegenheitspflicht nach § 203 StGB wie z.B. Ärzte, psychologische Psychotherapeuten und Pfarrer. Er hat in einem Strafverfahren kein Zeugnisverweigerungsrecht.
Die rechtlichen Ausführungen auf dieser Seite sind Informationen für Teilnehmer der Ausbildung Heilpraktiker Psychotherapie, ersetzen keine Rechtsberatung und sind auch nicht als solche gedacht.
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