Hier finden wir eine sogenannte „sektorale Erlaubniserteilung“. So darf der Heilpraktiker, eingegrenzt auf den Bereich der Psychotherapie, nur in seinem „Sektor“ Psychotherapie arbeiten (keine Behandlung körperlicher Leiden).
Die Aspekte Volksgesundheit und Sorgfaltspflicht gelten dabei genauso wie für den Heilpraktiker (Vollheilpraktiker bzw. allgemeiner Heilpraktiker). Er bzw. Sie (HP Psych) darf also nur die psychischen Leiden behandeln, in denen er kompetent helfen kann. Grundsätzlich darf er für seine Arbeit die Therapieverfahren anwenden, in denen er ausgebildet ist. Die systemische Therapie, Hypnotherapie oder auch die Gesprächspsychotherapie sind je nach Indikation wirksame und sehr populäre Verfahren. Aber auch Entspannungsverfahren wie Autogenes Training oder die progressive Muskelentspannung werden häufig praktiziert. Häufig wird gefragt: Was ist der Unterschied von Coaching zu Therapie? Kurz gesagt: Ins Coaching kommen Menschen, die grundsätzlich gesund sind. Sie suchen Hilfe bei Entscheidungen, möchten sich neu orientieren oder benötigen Unterstützung bei psychosozialen Krisen. In Abgrenzung dazu steht die (psycho-) therapeutische Arbeit mit der Behandlung und Linderung von Leiden mit Krankheitswert. Hier ist der HP Psych. eine gute Adresse bei seelischen Problemen.
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