Er beschäftigt sich meist mit alternativen Heilmethoden (zum Beispiel Homöopathie, Akupunktur, Kinesiologie u.a.) und verfolgt dabei einen ganzheitlichen Ansatz. Gemeint ist dabei, dass er den Mensch als Wesen mit Körper, Geist und Seele als auch die soziale Umwelt des Individuums betrachtet. Neben körperlichen Beschwerden (zum Beispiel Rückenschmerzen, Rheuma, Menstruationsbeschwerden) dürfte dieser im Rahmen seiner Zulassung als Heilpraktiker auch psychotherapeutisch arbeiten. In Abgrenzung zum Heilpraktiker für Psychotherapie wird er auch manchmal „Vollheilpraktiker“ oder “allgemeiner HP” genannt. Wichtige Stichworte in diesem Zusammenhang sind die Aspekte Volksgesundheit (kein Schaden!) und Sorgfaltspflicht (darf nur die Störungen bzw. Erkrankungen behandeln, für die er ausgebildet ist und kompetent ist).
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