Sorgfaltspflicht als Heilpraktiker Psychotherapie: Was ist zu beachten?
Als Heilpraktiker (Psychotherapie) darfst Du grundsätzlich nur die psychotherapeutischen Methoden anwenden, die Du ausreichend beherrschst. Im Rahmen der Sorgfaltspflicht dürfen also nur die Verfahren zum Einsatz kommen, die Du kompetent anwenden und verantworten kannst (zum Beispiel systemische Therapie, Gesprächspsychotherapie, Hypnotherapie und andere. Durch die Aufklärungspflicht bist Du angehalten, Deinen Patienten nach bestem Wissen über die vssl. Dauer und die Art der Behandlung aufzuklären.
Verweigert ein Patient notwendige medizinische Untersuchungen (zum Beispiel zur Abklärung eines möglichen körperlichen Befundes durch einen Arzt), muss der Heilpraktiker Psychotherapie die Behandlung ablehnen (kein Schaden für die Gesundheit der Bevölkerung bzw. veraltet: die Volksgesundheit!). In begründeten Fällen ist für Dich eine Begleitbehandlung in Absprache mit dem Arzt möglich.
Die rechtlichen Ausführungen auf dieser Seite sind Informationen für Teilnehmer der Ausbildung Heilpraktiker Psychotherapie, ersetzen keine Rechtsberatung und sind auch nicht als solche gedacht.
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