Das Patientenrechtegesetz vom 26.02.2013 regelt für Gesundheitsberufe bzw. Gesundheitsdienstleister wichtige gesetzliche Pflichten. Es soll für Patienten eine Stärkung der Patientenrechte herbeiführen. Diese waren zuvor durch verschiedene Gesetze geregelt. Zu den Gesundheitsberufen gehört auch der Heilpraktiker für Psychotherapie. Die wichtigen Regelungen finden sich im BGB § 630 a-h.
Wichtige Regelungen für den Heilpraktiker Psychotherapie aus dem Patientenrechtegesetz
- Behandlungsvertrag
- Schweigepflicht bzw. Verschwiegenheitspflicht
- Informationspflicht und Aufklärungspflicht
- Sorgfaltspflicht
- Dokumentationspflicht und Aufbewahrungspflicht
- Fortbildungspflicht
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