Der Heilpraktiker für Psychotherapie schließt mit seinem Patienten einen „Behandlungsvertrag nach Bürgerlichem Gesetzbuch“ (BGB) ab. Durch den Behandlungsvertrag, der mündlich, schriftlich (schriftlicher Vertrag) oder durch „schlüssiges Handeln“ zu Stande kommen kann, ergibt sich eine zivilrechtlich verbindliche Verschwiegenheitspflicht. Für den Heilpraktiker bedeutet das: Bei einem Verstoß (z.B. unbefugte Weitergabe von Patientendaten) können von Seiten des Patienten privatrechtliche Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Ausnahmen wären meldepflichtige Infektionskrankheiten.
Behandlungsvertrag für Heilpraktiker Psychotherapie
Die Form des Vertrages ist für den Heilpraktiker Psychotherapie nicht festgelegt. Im Sinne der Erfüllung wichtiger Aufklärungspflichten für den Heilpraktiker, solltest Du mit Deinem Patienten stets einen schriftlichen Vertrag abschließen (Behandlungsvereinbarung). Wichtige Pflichten des HP Psychotherapie gehen unter anderem aus dem sogenannten Patientenrechtegesetz hervor.
Sinnvolle Regelungen im Behandlungsvertrag für Heilpraktiker Psychotherapie
- Höhe des Honorars: Wie hoch ist Dein Honorar für den Klienten bzw. Patienten und wann ist dieses fällig? (Barzahlung, auf Rechnung, etc.)
- Dauer der Sitzung: Wie lange dauert eine Sitzung in Deiner Heilpraxis für Psychotherapie?
- Besteuerung des Honorars: Die Mwst.-Regelung (Befreiung) für eine Heilbehandlung (§4 Nr 14 Buchst. A Ustg) sollte dort erwähnt werden.
- Hinweis auf Selbstzahlerpraxis: Ein wichtiger Passus in Deinem Behandlungsvertrag. Du erbringst Deine Leistung direkt am Patienten. So muss dieser sein Honorar für die Behandlung auch an Dich entrichten. Eine eventuelle Erstattbarkeit Deines Honorars durch eine private Krankenversicherung oder Beihilfestelle muss von ihm selbst beantragt werden. Die Möglichkeit der Kostenerstattung ist also vom Patienten bzw. Klienten zu prüfen, nicht von Dir.
- Ausfallhonorar: Ebenfalls ein wichtiger Punkt in Deinem Behandlungsvertrag. Welche Regelung hast Du getroffen, wenn Der Patient die vereinbarte Sitzung nicht in Anspruch nehmen kann?
- Verschwiegenheitspflicht bzw. Schweigepflicht: Versteht sich im Grunde von selbst. Dennoch weist ein Passus in Deinem Behandlungsvertrag noch einmal explizit darauf hin.
- Gesundheitszustand / Verantwortung des Klienten: Dein Patient übernimmt jederzeit die Verantwortung für sein Handeln. Deine Behandlung ersetzt auch nicht den Artzbesuch.
- Anliegen- bzw. Auftrag: Ein wichtiger Punkt in Deinem Vertrag, damit Du und der Patient das gemeinsame Ziel vor Augen habt und schriftlich fixiert.
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