Die seit dem 25. Mai 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung sieht auch Handlungsbedarfe für die eigene Heilpraxis vor. Da der Heilpraktiker Psychotherapie in seiner Praxis personenbezogene Daten erhebt (Adressdaten, Kontaktdaten, Gesundheitsdaten, schriftliche Patientendokumentationen, usw.) ist die Einhaltung des Datenschutzes maßgebend. Wichtig: Die DSGVO sieht gesundheitsbezogene Daten als besonders schutzwürdig an.
Umsetzung der DSGVO für den Heilpraktiker Psychotherapie
Wichtige Stichworte in Verbindung mit der Umsetzung der DSGVO:
- Führen eines Verarbeitungsverzeichnisses: Nachweis über Datenverarbeitungstätigkeiten in der Praxis
- Auftragsdatenverarbeitung
- IT-Sicherheitskonzept
- Auskunftsrecht des Patienten
Sinnvoll ist es, mit dem Behandlungsvertrag den Patienten über die Datenerhebung zum Zwecke der Behandlungsdurchführung aufzuklären. Hier kann ein separates „Beiblatt“ Datenschutzinformation und Einwilligungserklärung in die Datenverarbeitung die nötigen Informationen für den Patienten bereithalten. Zur rechtmäßigen Einwilligung muss der Patient dies schriftlich zu Kenntnis nehmen (unterschreiben). Auch ein Passus zur Einwilligung in den Austausch per E-Mail sollte darin enthalten sein, da die Übertragung von Daten auf diesem Weg auch „fehleranfällig“ sein kann.
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