Die schriftliche Heilpraktiker Überprüfung von Oktober 2025 wurde von den Prüflingen als sehr anspruchsvoll wahrgenommen. Neben den „einfachen Fragen“ mit klassischer Wissensabfrage zur Psychoanalyse (Widerstand, Abwehrmechanismen), schizoide Persönlichkeitsstörung, Substanzkonsum (Miosis), Therapiephasen bei Alkoholabhängigkeit, operante Konditionierung und anderen, hat das medizinische Randwissen noch einmal eine größere Rolle gespielt.
Medizinisches Wissen bei der Heilpraktiker Psychotherapie Prüfung von Oktober 2025
Mit Begriffen wie Phäochromozytom , idiopathisches Parkinson-Syndrom mit verschiedene Tremorarten, Plexusparese (betreffend Frage zu Parkinson-Krankheit), und Glossopharyngospasmus musste zumindest umgegangen werden und deren Kenntnis war zum Teil für die Lösung der Frage notwendig. Sehr ausführliches Wissen wurde zum Beispiel zur Frage mit den Essstörungen verlangt (hier mit Begriffen wie Alkalose und Re-Feeding). Zum Thema Unterbringung wurde der Spezialfall der Unterbringung Minderjähriger gewählt. Verschiedene Fragen hatten auch „eingebaute Fallen“ wie zum Beispiel Verneinungen oder verwirrende Formulierungen. Im Ganzen waren die Fragen eher wenig textlastig, so dass ein zweites oder drittes Mal lesen nicht zu viel Zeit benötigte. Erwartungsgemäß wurden keine Fragen zur ICD-11 Klassifikation gestellt.
Sicherheit im Kernwissen auch im Oktober 2025 bei der HPP Prüfung
Insgesamt hat die Prüfung sehr viel Sicherheit im Umgang mit dem Kernwissen verlangt, um hier sichere Punkte auch wirklich zu sichern. Auch die Fähigkeit, im Rahmen der neuen Begriffe sich bei Unsicherheit mental gut zu regulieren und auf Kurs zu bleiben, war gefordert. Rückblickend und vom Anspruchsniveau war die Prüfung aus meiner Sicht zusammen mit der Prüfung von Oktober 2024 bisher eine der schwersten.
Streichung von Fragen durch Gesundheitsamt und Einspruch bei der Oktober 2025 Prüfung für Heilpraktiker Psychotherapie
Eine ganz besondere Brisanz bei diesem Prüfungsdurchgang: Ganz vereinzelte Fragen waren sachlich falsch gestellt oder mehr Lösungen als eigentlich angegeben waren richtig. Dies betraf die Frage zum Thema Schweigepflicht (unklare Definition der Berufsordnung für Heilpraktiker) und die Frage zur bipolaren Störung (hier waren drei statt zwei Fragen korrekt). Bei einer Frage führten gleich mehrere Rechtschreibfehler (Psychopharmaka) zu Verwirrung. Dies führte im Nachgang dazu, dass verschiedene Gesundheitsämter Fragen aus der Bewertung herausnahmen. Gut für die Prüflinge, die knapp nicht bestanden hatten. Diese konnten im Nachgang noch zur mündlichen Prüfung zugelassen werden. Im Prüfungsmoment musste man sich mit diesen falschen Fragen allerdings auseinandersetzen. Das erwies sich als besondere Herausforderung
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