Hier handelt es sich um Psychologen, die ein Praxisstudium in einem Therapieverfahren absolviert haben, welches in der Regel mehrere Jahre dauert (geregelt im Psychotherapeutengesetz). Als Verfahren kommen die sogenannten „Richtlinienverfahren” in Frage: (Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie). Seit 2019 ist auch die systemische Therapie als sogenanntes Richtlinienverfahren sozialrechtlich anerkannt.
Psychologischer Psychotherapeut in der GKV
Durch die Erlangung einer Approbation (Erlaubnis zur Ausübung der Psychotherapie) ist es ihm möglich, einen sogenannten „Kassensitz“ zu erhalten und mit Krankenkassen (GKV – Behandlung mit Chipkarte)
abzurechnen. Er übernimmt dabei eine Aufgabe im Rahmen der „gesetzlichen Gesundheitsfürsorge“ zur Erbringung psychotherapeutischer Leistungen. Außerdem ist er berechtigt, die Berufsbezeichnung „Psychologischer Psychotherapeut“ zu führen (gesetzlich geschützt). Der psychologische Psychotherapeut darf dabei im Gegensatz zum Arzt keine Medikamente (z.B. Psychopharmaka) verordnen.