Antwort: In Deutschland sind die Voraussetzungen für eine Ausbildung als Heilpraktiker*in für Psychotherapie in der sogenannten Durchführungsverordnung (DVO) geregelt. Um diese Ausbildung absolvieren bzw. die Überprüfung vor den Gesundheitsämtern ablegen zu können, musst du in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Mindestalter: Du musst mindestens 25 Jahre alt sein (um die Überprüfung ablegen zu können, selbstverständlich kannst Du vorher schon beginnen!)
- Schulbildung: Es wird ein Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Schulabschluss verlangt.
- Persönliche Eignung: Es wird erwartet, dass du psychisch und körperlich geeignet bist, um den Beruf auszuüben. Dazu wird eine ärztliche Bescheinigung benötigt.
- Führungszeugnis: Du musst ein Führungszeugnis vorlegen, um nachzuweisen, dass keine relevanten Vorstrafen vorliegen.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung musst du eine amtsärztliche Überprüfung beim Gesundheitsamt ablegen, um die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Bestallung (Heilpraktikererlaubnis) zu erhalten. Die genauen Prüfungsmodalitäten können ebenfalls je nach Region unterschiedlich sein.