
Was sind Psychopharmaka?
Wir verstehen unter dem Begriff „Psychopharmaka“ psychotrope Medikamente, die menschliches Erleben und Verhalten beeinflussen. Die Frage nach der Einnahme von Medikamenten sollte stets ein Teil der Krankheitsanamnese (bzw. Medikamentenanamnese) sein. Die dabei erhaltenen Informationen geben uns Aufschluss, welche Verordnungen es in der Vergangenheit gab. Dazu kann es je nach Deinem Behandlungsschwerpunkt in Deiner Heilpraktikerpraxis auch immer einmal dazu kommen, dass Patient*innen begleitend zur Psychotherapie Psychopharmaka nehmen. Wichtig: Die Verordnung von jeglichen Medikamenten oder eine mögliche Dosisänderung dürfen nur durch den Arzt vorgenommen werden! Grob unterschieden werden Psychopharma in anregende und hemmende Stoffe.
Allgemein lassen sich 5 Hauptgruppen unterscheiden:
Erklärvideo zum Thema Psychopharmaka aus der Online Ausbildung
Psychopharmaka und persönliche Risikofaktoren
Bei der Gabe von Psychopharmaka durch den Arzt: Um das Risiko des Auftretens von Herzrhythmusstörungen und anderer, das Herz-Kreislauf-System betreffender Nebenwirkungen zu reduzieren, wird in der Regel (bei Vorliegen zusätzlicher Risikofaktoren) vor der Gabe aller Psychopharmaka eine sorgfältige Nutzen-Risiko-Analyse durchgeführt. Gegebenenfalls wird die Anwendung durch regelmäßige EKG- und Elektrolytkontrollen überwacht werden (betrifft vor allem Antipsychotika und Antidepressiva).
Wichtig für Dich als HPP!
Psychopharmaka werden aus ganz bestimmten Gründen ärztlich verordnet. Im Vordergrund sollte stets eine mögliche Symptomreduktion bei bestmöglicher Verträglichkeit stehen. Dazu gibt es zu den bekannten Hauptwirkungen meist auch unerwünschte Wirkungen, sogenannte „Nebenwirkungen“. Diese können je nach Patient*in und Konstitution ganz unterschiedlich wahrgenommen werden und auch einen „Leidensdruck“ für Betroffene Menschen hervorrufen. Im Sinne einer sorgfältigen Behandlung sollte der Patient eine mögliche Medikationsänderung immer mit dem behandelnden Arzt abstimmen. Für Dich als Heilpraktiker*in Psychotherapie ist es auch möglich, sich über die Medikamentengabe zum Beispiel mit dem Hausarzt zu verständigen. Dazu bedarf es allerdings die Entbindung der Schweigepflicht durch Patienten.
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