Im Rahmen der Erhebung des psychopathologischen Befundes überprüfst Du auch die Elementarfunktionen. Eine wichtige, psychische Grundfunktion ist das Bewusstsein. Eine Bewusstseinsstörung geht oft einher mit einer körperlichen (Funktions-) Störung bzw. einer Störung des Gehirns.
Bewusstsein: eine Elementarfunktion im psychopathologischen Befund

Unter Bewusstsein im psychopathologischen Sinne verstehen wir das Wissen um die eigene Person und die eigenen geistigen bzw. psychischen (seelischen) Zustände. Die Voraussetzung für diese wichtige Elementarfunktion ist die Wachheit (Vigilanz). Psychopathologisch unterscheiden wir zwischen quantitativer und qualitativer Bewusstseinsstörung.
Quantitative Bewusstseinsstörung
Bei der quantitativen Bewusstseinsstörung ist der Grad der Wachheit (Vigilanz) herabgesetzt. Folgende Unterscheidungen werden getroffen:
Benommenheit: Der Patient ist schläfrig. Durch Anfassen oder durch Ansprache ist er jedoch gut erweckbar. Dazu hat er noch gute Abwehrreflexe.
Somnolenz: Der Patient ist nur durch sehr lautes Ansprechen, Anfassen oder leichtes Schütteln erweckbar.
Sopor: Der Patient ist nur durch starke Reize (Schmerzimpulse) wie Zwicken oder kräftiges Rütteln kurzzeitig erweckbar.
Präkoma und Koma: Hier ist der Patient bewusstlos. Auch durch starke (Schmerz-) Reize ist er nicht mehr erweckbar.
Qualitative Bewusstseinsstörung
Die qualitative Bewusstseinsstörung ist manchmal nicht so leicht zu verstehen. Hierunter ist die Abnahme der Bewusstseinsklarheit gemeint. Möglich ist auch die Veränderung von Bewusstseinsinhalten. Ein umgangssprachlicher Ausdruck, der Dir helfen könnte, wäre vielleicht „Verwirrtheit“.
Qualitativ: Veränderung von Bewusstseinsinhalten, Abnahme der Bewusstseinsklarheit.
Bewusstseinseintrübung: Hier besteht eine mangelnde Klarheit des Erlebens in Bezug auf sich selbst und die Umwelt. Der Zusammenhang des Erlebens ist nicht mehr gegeben. Ein umgangssprachlicher Ausdruck, der Dir helfen könnte, wäre vielleicht „Verwirrtheit“. Sie ist von außen für den Beobachter leicht erkennbar.
Bewusstseinseinengung: Das Denken ist auf wenige Inhalte eingeengt. Als Beispiel: Ein wahnhafter Patient, der seine Umwelt nur noch selektiv unter einem Aspekt (z.B. der Verfolgung) sieht. Hier ist auch die Ansprechbarkeit auf Außenreize häufig vermindert. Trotzdem ist es möglich, dass äußerlich geordnete Handlungsabläufe durchgeführt werden können. Dies kann die Erkennung dieses Störungsbildes erschweren.
Bewusstseinsverschiebung: Die Patienten erleben eine Art „erweitertes Bewusstsein“. Eine intensive Wahrnehmung von Raum und Zeit sind möglich. Ein Auslöser dieses Zustandes kann Drogenkonsum sein. Aber auch Meditation, ekstatische Zustände, manische Episoden oder eine starke Angstsymptomatik.
Die Bewusstseinsstörung ist ein Leitsymptom körperlich begründbarer psychischer Erkrankungen.
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