
Was sind Neuroleptika?
Diese Medikamentengruppe wird auch „Antipsychotika“ genannt. Sie wirken antipsychotisch sowie zentral dämpfend und werden bei akuten und chronischen psychotischen Symptomen sowie psychomotorischer Erregtheit eingesetzt. Dabei regulieren sie den Dopamin-Haushalt (Überschuss), welcher für die Entwicklung von produktiven schizophrenen Symptomen verantwortlich gemacht wird. Wichtig für Dich zu wissen: Es handelt sich hier um ein Medikament welches ausschließlich der Arzt verschreiben darf!
Neuroleptika Indikation
- Wahn (z.B. auch auftretend bei schwerer depressiver Erkrankung)
- Sinnestäuschung (Halluzinationen), Denkstörungen
- Erregungszustände (Manie), psychomotorische Unruhe
- andere neurologische Erkrankungen wie: Chorea Huntington, chron. Schmerzsyndrome, zur Behandlung psychotischer Symptome bei depressiver Episode
Kontraindikation von Neuroleptika
- Glaukom (grüner Star) – (Verschlimmerung der Erkrankung als Nebenwirkung)
- Anfallsleiden (Krampfschwelle wird gesenkt)
- Morbus Parkinson (Parkinson-Syndrom kann ausgelöst oder bestehende Erkrankung verschlimmert werden)
- schwere Leberfunktionsstörungen (Aufsummieren von Schäden bei vorhandener Funktionsstörung)
- Akute Intoxikation (schwere Folgeschäden durch Aufsummieren toxischer Effekte)
In der Medikation von Neuroleptika (Antipsychotika) gilt folgende Unterscheidung
Hochpotente
- wirkt stark antipsychotisch, gering sedierend, gering antriebshemmend
- Behandlung von akuter Symptomatik (Halluzinationen, Wahn)
Mittelpotente
- Angst, Unruhe
- psychotische Angespanntheit
Niedrigpotente
- gering antipsychotische Wirkung, stark sedierend
- Umtriebigkeit
- Schlafstörungen
Hochpotente, mittelpotente und niedrigpotente Neuroleptika werden auch als sogenannte „typische“ (im Sinne von konventionelle) Antipsychotika bezeichnet.
Atypische Neuroleptika (Atypika):
Diese Medikamente besitzen weniger Nebenwirkungen, im Gegensatz zu den typischen wirken sie auch gegen Minussymptome (der Schizophrenie).
Wichtig für Dich als (angehende) HPP!
Präparate werden stets aus aus ganz bestimmten Gründen ärztlich verordnet. Hier sprechen wir auch von „Indikationsstellung“. Bekannt ist aber auch, dass es neben erwünschten Wirkungen auch Nebenwirkungen gibt, die für Patient*innen belastend sein können, vielleicht auch in Kombination mit anderen verabreichten Arzneimitteln. Im Sinne einer sorgfältigen Behandlung ist daher eine Dosisänderung oder Medikationsvariation immer dem Arzt vorbehalten. Für Dich als Heilpraktiker*in Psychotherapie ist es auch möglich, sich über die Medikamentengabe zum Beispiel mit dem Hausarzt zu verständigen. Hierfür benötigst Du allerdings die Entbindung der Schweigepflicht durch Patient*innen.
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